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Aktualisierung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren
BMF, Schreiben v. 21.2.2024 - IV B 3 - S 1304/21/10005
[i]BMF, Schreiben v. 21.2.2024 - IV B 3 - S 1304/21/10005 :003, NWB DAAAJ-60143 Das Merkblatt des BMF zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde im Februar dieses Jahres erneut überarbeitet. Die Änderungen waren zum Teil zu erwarten; die Überarbeitung hinsichtlich der Schiedsklauseln in deutschen DBA gehen jedoch über eine reine Konkretisierung der bestehenden Rechts- und Verfahrenslage hinaus. Der Beitrag skizziert die wesentlichen Änderungen, die durch die Aktualisierung v. eingetreten sind und veranschaulicht deren Bedeutung für betroffene Steuerpflichtige anschließend anhand von Beispielsfällen.
Das Merkblatt zu Streitbeilegungsverfahren des BMF stellt klar, dass auch bei fehlender Abkommensberechtigung des Gesellschafters einer Personengesellschaft ein abstraktes, antragsunabhängiges Verständigungsverfahren möglich ist. Die Abkommensberechtigung der Personengesellschaft als solche ergibt sich aufgrund von Sonderregelungen im einschlägigen DBA bzw. deutsch-steuerlich aufgrund der Option zur Körperschaftbesteuerung gem. § 1a KStG.
Die Ablehnung des Antrags auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens aufgrund nicht fristgerechter Vorlage von Unterlagen ist keine gebundene Entscheidung, sondern eine Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung.
Erleichtert wird die fristwahrende Antragseinreichung in Fällen der Beantragung eines Verständigungsverfahrens durch mehrere, beim selben Arbeitgeber tätige Arbeitnehmer durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten in gleichgelagerten Sachverhalten.