Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 17 vom Seite 1148

Das Wachstumschancengesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1158Am wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.

Änderungen im EStG

Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden insbesondere folgende Maßnahmen geändert:

  • [i]Anschaffung zwischen 1.4.2024 und 31.12.2024Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG kann für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem (Regierungsentwurf: ) und vor dem angeschafft oder hergestellt worden sind, anstelle der linearen Abschreibung in Anspruch genommen werden. Der [i]Das Zweifache des linearen Satzes, maximal 20 %dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweifache (Regierungsentwurf: das Zweieinhalbfache) des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 20 % (Regierungsentwurf: 25 %) nicht übersteigen.

  • [i]Geometrisch-degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 5a EStG)Eine degressive Abschreibung in Höhe von 5 % (Regierungsentwurf: 6 %) wird für...