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Umweltschutz: Energetische Sanierung von der Steuer absetzen
In § 35c EStG ist u. a. geregelt, dass energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert werden können: Bis zu 20 % der Kosten lassen sich absetzen. Voraussetzung ist, dass entsprechende Bescheinigungen des ausführenden Fachbetriebs vorliegen. Die benötigten Formulare wurden im Februar 2024 geändert. Mit den Bescheinigungen wird belegt, dass die Leistungen erbracht wurden und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/3dm1p.
Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten – Checkliste, NWB PAAAE-46903; Erichsen, Energiekosten mittel- und langfristig senken – Ausgewählte Maßnahmen, die nicht jeder im Blick hat, NWB-BB 11/2022 S. 322, NWB SAAAJ-24417