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Online-Nachricht - Dienstag, 16.04.2024

Handelsbilanzrecht | Anhebung der Schwellenwerte für Betriebsgrößenklassen verkündet (BGBl)

Am wurde das "Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" im BGBl. 2024 I Nr. 120 verkündet. Teil des Gesetzes ist die Änderung des Handelsgesetzbuchs in den §§ 267 Abs. 1 und 2, 267a Abs. 1 Satz 1 sowie 293 Abs. 1 Satz 1 HGB.

Hintergrund: Am hatte die Bunderegierung die Eckpunkte für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Dabei wurde u.a. vereinbart, dass die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen und der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts rechtzeitig nach den dafür erforderlichen Änderungen im europäischen Recht um jeweils rund 25 Prozent angehoben werden sollen. Mit der Anhebung soll der inflationären Entwicklung, die seit der letzten Sch...

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