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Verfahrensrecht | Ausnahme nach § 2 Abs. 2 Mitteilungsverordnung für Zahlungen von Entschädigungen von Zeugen (BMF)
Das BMF hat die Anlage 1 der
BMF-Schreiben zur Anwendung der
Mitteilungsverordnung
(MV) in Bezug auf die
bundeseinheitlich zugelassenen Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach
§ 2 Abs. 2
MV um Zahlungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften für
die Entschädigung von Zeugen nach
§ 19 des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetzes (JVEG) ergänzt ().
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)