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BFH Urteil v. - III B 81/93 BStBl 1996 II S. 328

Gesetze: FGO § 74EStG i. d. F. des StÄndG 1991 § 54

Aufnahme der ausgesetzten gerichtlichen Verfahren, in denen es um die Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1983 bis 1985 zur Erhöhung der Kinderfreibeträge geht

Leitsatz

Wegen eines anhängigen Musterverfahrens vor dem BVerfG ausgesetzte gerichtliche Verfahren, in denen es um die Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1983 bis 1985 zur Erhöhung der Kinderfreibeträge geht (s. Beschluß des Senats vom III B 81/93, BFHE 175, 209, BStBl II 1994, 949), sind aufzunehmen, da das BVerfG die gegen das Urteil des Senats vom III R 50/92 (BFHE 173, 383, BStBl II 1994, 389) eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluß vom 2 BvR 901/94 nicht zur Entscheidung angenommen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 328
BFH/NV 1996 S. 178 Nr. 7
FAAAA-95550

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