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Erwerb und Betrieb begünstigter Photovoltaikanlagen nach dem JStG 2022
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 erfolgten mehrere steuerliche Anpassungen im Kontext der Förderung von Photovoltaikanlagen. Hierzu wurde, neben einem umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation (§ 12 Abs. 3 UStG), eine ertragsteuerliche Befreiung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb begünstigter Photovoltaikanlagen neu aufgenommen (§ 3 Nr. 72 EStG).
Klarstellungen zu den gesetzlichen Änderungen erfolgten durch das BMF, indem mehrere BMF-Schreiben im Laufe des Jahres 2023 veröffentlicht wurden. Neben Einzelfragen zur Ertragsteuerbefreiung und zum Nullsteuersatz wurden darin ebenfalls Vereinfachungen zur steuerlichen Erfassung geregelt. Demnach wird es aus verfahrensökonomischen Gründen sowie vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus durch die Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn eine Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit unterbleibt (sogenannte steuerliche Erfassung), sofern im Ergebnis die Ertragsteuerbefreiung vollumfänglich Anwendung findet und umsatzsteuerlich ausschließlich vom Nullsteuersatz erfasste Photovoltaikanlagen betrieben werden oder daneben noch umsatzsteuerfreie Vermietungs- und Verpachtungsleistungen erbracht werden.
Zur buchhalterischen Erfassung der ertr...