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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 27 | Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Keine Ausnahme bei Renovierung nach Brandschaden

Ist die Ursache für einen Brand unklar, sind die Aufwendungen für eine anschließende Renovierung nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf bei der Prüfung, ob es sich um anschaffungsnahe Herstellungskosten handelt, in die 15-%-Grenze einzubeziehen. Außen vor bleiben nur die Kosten für die unmittelbaren Beseitigung der Folgen des Brandschadens. Das Finanzgericht hatte keine Revision zugelassen. Die dagegen gerichtete Beschwerde ist beim Bundesfinanzhof anhängig.

Die Abgrenzung von sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und anschaffungsnahen Herstellungskosten ist für Vermieter von großer Bedeutung. Wir möchten Ihnen daher eine aktuelle Entscheidung des FG Düsseldorf nicht vorenthalten.

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören bekanntlich die Aufwendungen für Instandsetzungen und Modernisierungen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden. Und zwar dann, wenn sie netto 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.

Eine Ausnahme von der Regelvermutung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bei Gebäudeschäden, die nachweislich erst nach der Anschaffung entstanden sind – durch das sch...