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BFH Urteil v. - V R 57/94 BStBl 1996 II S. 206

Gesetze: UStG 1980 § 14 Abs. 2 Satz 1UStG 1980 § 17 Abs. 1 Nr. 1, Satz 3

1. Änderung der Bemessungsgrundlage im Besteuerungszeitraum einer geänderten Entgeltsvereinbarung 2. Berichtigungspflicht nach § 17 Abs. 1 UStG verdrängt eine Steuerschuld nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG

Leitsatz

1. Der für eine Lieferung geschuldete Steuerbetrag ist in dem Besteuerungszeitraum zu berichtigen, in dem die Vereinbarung über die Herabsetzung des Kaufpreises geschlossen worden ist.

2. Die Berichtigung wirkt unabhängig von einer Änderung des Steuerbetrages in der ursprünglichen Rechnung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 206
BFH/NV 1996 S. 113 Nr. 5
AAAAA-95504

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