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BFH Urteil v. - VI R 50/95 BStBl 1996 II S. 169

Gesetze: EStG § 3 Nr. 3EStG § 19 Abs. 1LStDV 1989 § 2 Abs. 2 Nr. 2

Entschädigung für den Verlust einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung als steuerpflichtiger Arbeitslohn

Leitsatz

Die Entschädigung, die der Arbeitgeber für den Verlust der Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung nach dem Pensionsstatut der Carl-Zeiss-Stiftung Jena gezahlt hat, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 169
BFH/NV 1996 S. 71 Nr. 4
CAAAA-95483

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