Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versagung des Steuerklassenprivilegs bei EU-/EWR-Familienstiftungen vor dem EuGH
Bereits seit Langem ist die Begrenzung der Steuerklassenprivilegierung des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG bei der Errichtung von Familienstiftungen (Errichtungsbesteuerung) auf deutsche Stiftungen – trotz des vermeintlich klaren Wortlauts – umstritten. Nun könnte ein Vorlagebeschluss des FG Köln die seit mehr als 20 Jahren anhaltende Rechtsunsicherheit beseitigen. Das FG Köln hat wegen europarechtlichen Zweifeln an der Beschränkung des Steuerklassenprivilegs auf Inlandsstiftungen ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH (dort Rs. C-142/24) gerichtet (, NWB CAAAJ-64011).
.
I. Verfahren vor dem und Beschluss des FG Köln)
Das zur Vorlage führende Verfahren vor dem FG Köln stellt in weiten Teilen inhaltlich ein paralleles Verfahren zu dem durch das Hessische FG (Bescheid v. - 10 K 541/17, NWB BAAAH-13634) entschiedenen Verfahren dar. Das Hessische FG hatte sich hier rechtsfortbildend durch eine Auslegung der Norm in der Nähe der Wortlautgrenze hervorgetan und eine Öffnung der Steuerklassenprivilegierung für EU-/EWR-Stiftungen im Rahmen des einfachen Rechts angestrebt. Eine frühere Klärung durch den BFH im Aus...