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BSG 21.03.2024 B 2 U 14/21 R, NWB 14/2024 S. 905

GUV | Im Homeoffice von privaten Gegenständen ausgehende Gefahren

Bei unternehmensdienlichen Verrichtungen sind auch im Homeoffice die von privaten Gegenständen ausgehenden Gefahren versichert.

Anmerkung:

Ein selbstständiger, bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversicherter Busunternehmer nutzte das Wohnzimmer seines Hauses als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten. Nachdem er am Unfalltag festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller, weil er seine betriebliche Tätigkeit bei höheren Zimmertemperaturen fortsetzen wollte. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel. Die Zugluftklappe in der Kaminwand sprang heraus, traf den V...