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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen (BFH)
Die Bereitstellung von
Kureinrichtungen durch eine Gemeinde stellt keine Leistung gegen Entgelt im
Sinne der
§ 1 Abs.
1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes,
Art. 2
Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL dar, wenn die Gemeinde von
Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten, aufgrund einer kommunalen
Satzung eine Kurtaxe in Höhe eines bestimmten Betrags pro Aufenthaltstag
erhebt, wobei die Verpflichtung zur Entrichtung dieser Taxe nicht an die
Nutzung dieser Einrichtungen, sondern an den Aufenthalt im Gemeindegebiet
geknüpft ist und diese Einrichtungen für jedermann frei und unentgeltlich
zugänglich sind (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG kann der Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt w...