Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 14 vom Seite 2

Kurtaxe einer Gemeinde

; Gemeinde A

Ralf Walkenhorst

Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die Erhebung einer Kurtaxe durch eine Gemeinde einen steuerbaren Umsatz darstellt.

I. Leitsatz

Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die Bereitstellung von Kureinrichtungen durch eine Gemeinde keine „Dienstleistung gegen Entgelt“ im Sinne dieser Bestimmung darstellt, wenn die Gemeinde von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten, aufgrund einer kommunalen Satzung eine Kurtaxe in Höhe eines bestimmten Betrags pro Aufenthaltstag erhebt, wobei die Verpflichtung zur Entrichtung dieser Taxe nicht an die Nutzung dieser Einrichtungen, sondern an den Aufenthalt im Gemeindegebiet geknüpft ist und diese Einrichtungen für jedermann frei und unentgeltlich zugänglich sind.

II. Sachverhalt

Es handelt sich um ein Verfahren zum deutschen Steuerrecht. Eine Gemeinde, ein staatlich anerkannter heilklimatischer Luftkurort, erhebt eine Kurtaxe zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen.

Kurtaxepflichtig sind erstens ortsfremde Personen, die sich in der Gemei...