Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 7 vom Seite 267

HOT: Neues EU-Steuersystem für KMU?

Ein kompakter Überblick

Roland Nonnenmacher und Maria Luisa Lorey

Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission vom mit dem Titel „Head Office Tax System (HOT)“ sieht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der EU grenzüberschreitend über Betriebsstätten tätig sind, eine Option vor, die zu entrichtenden Steuern ausschließlich auf der Grundlage der Steuervorschriften des Mitgliedstaats zu berechnen, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat, und auch lediglich eine Steuererklärung in dem Mitgliedstaat des Hauptsitzes abzugeben. Die Regelungen sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission bereits ab dem zur Anwendung kommen.

Kernaussagen
  • Der Kern des HOT-Vorschlags sieht vor, dass KMU, die in der EU ausschließlich mittels Betriebsstätten grenzüberschreitend tätig sind, die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Steuerverpflichtungen ausschließlich über die Steuerverwaltung ihres Hauptsitzes abzuwickeln.

  • Das von der EU-Kommission vorgeschlagene System einer hauptsitzbasierten Besteuerung würde für die betroffenen Unternehmen und Finanzverwaltungen zu einem umfassenden Systemwechsel bei der Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmenseinkünfte führen.

  • Der engagierte Zeitplan mit einer Anwendung ab 2026 scheint unrealistisch zu sein.

I. Einleitung

Als die EU-Kommission am mehrere steuerliche Richtlinienentwürfe vorlegte, standen schnell zwei Vorschläge im Mittelpunkt der fachlichen Diskussion: Einerseits der „GKKB“-Nachfolger „BEFIT“, der erneute Anlauf für eine Harmonisierung der Körperschaftsteuer in der EU, und andererseits der Vorschlag für EU-weit einheitliche Verrechnungspreisregelungen. Weit weniger Beachtung schenkte die Fachöffentlichkeit dem dritten Richtlinienentwurf, der sog. „Hauptsitzbasierten Besteuerung“, einem neuartigen System, das es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU erleichtern soll, über Betriebsstätten grenzüberschreitend tätig zu werden. Für die englische Fassung des Vorschlags, „Head Office Tax System“, hat sich die eingängige Abkürzung HOT etabliert, die hier gleichfalls genutzt werden soll.