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BGH 08.03.2024 V ZR 80/23, NWB 13/2024 S. 838

WEG | Beschlüsse einer GdWE in der Corona-Pandemie

Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten.

Anmerkung:

Auch eine sog. Vertreterversammlung, in der nur eine Person anwesend ist, die neben der Versammlungsleitung die Vertretung der abwesenden Eigentümer übernommen hat, ist eine Versammlung, in der Beschlüsse gefasst und verkündet werden können. Zulässig ist eine Vertreterversammlung allerdings nur dann, wenn sämtliche Wohnungseigentümer in ein solches Vorgehen eingewilligt und den Verwalter zu der Teilnahme und Stimmabgabe bevollmächtigt haben. Daran fehlt es hier. Nur fünf von vierundzwanzig Wohnungseigentümern hatten der Verwalt...