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LSG Berlin-Brandenburg 27.10.2023 L 1 BA 35/21, NWB 13/2024 S. 838

Insolvenzverfahren | Leistungsbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter

Ein Zahlungsbescheid des prüfenden Rentenversicherungsträgers nach § 28p Satz Abs. 1 Satz 5 SGB IV über rückständige Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die als Insolvenzforderungen anzumelden sind, kann gegenüber dem Insolvenzverwalter ergehen.

Anmerkung:

Nach Auffassung des Senats lässt sich ein Zahlungsbescheid mit dem Vorrang der Regelungen der Insolvenzordnung für die ausschließliche und abschließende Klärung des Umfangs von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen als Insolvenzforderungen vereinbaren: Der Prüfbescheid ersetze im Insolvenzverfahren typischerweise — wie vorliegend — die für die Zeit kurz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits fehlenden Arbeitgebermeldungen. Eine rechtsgestaltende Wirkung der Feststellung mit Bindung der weiteren Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren ...