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NaRp Nr. 4 vom Seite 48

Die europäische ESG-Ratingverordnung

Überblick und praxisorientierte Einordnung in den Ratingmarkt

Prof. Dr. Henner Klönne und Prof. Dr. Tatjana Oberdörster

Derzeit weist der Markt für ESG-Ratings vor allem in Bezug auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Methoden Mängel auf, die das Vertrauen in ESG-Ratings untergraben. Einen für ESG-Rating-Anbieter gültigen Rechtsrahmen gibt es gegenwärtig nicht, d. h. jeder ESG-Rating-Anbieter wendet eigene Regeln an. Der nunmehr vorliegende Vorschlag zur ESG-Ratingverordnung zielt darauf ab, die Qualität der Informationen über ESG-Ratings zu erhöhen, indem die Transparenz und Klarheit über die Tätigkeiten der Rating-Anbieter verbessert wird. Die Vielfalt der Methoden zur Bewertung von ESG-Ratings soll indes erhalten bleiben, um weiterhin eine Bandbreite von Ansätzen mit zum Teil unterschiedlichen Schwerpunkten zu gewährleisten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Verordnung und liefert eine praxisorientierte Einordnung.

Kernaussagen
  • ESG-Ratings und die dem Rating zugrunde liegenden Daten sind ein maßgeblicher Faktor für die Kapitalallokation bzw. für Investitionsentscheidungen. Derzeit ist der Markt für ESG-Ratings noch mangelhaft, v. a. in Bezug auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Methoden.

  • Der vorliegende Verordnungsentwurf über die Transparenz und Integrität von ESG-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance reflektiert zentrale Bestrebungen der EU-Kommission, Transparenz, Unabhängigkeit und Qualität im Markt für ESG-Ratings zu stärken.

  • Die ESG-Ratingverordnung ist grundsätzlich dazu geeignet, Interessenkonflikte zu vermeiden und ein gewisses Maß an Qualität und Sorgfalt der ESG-Bewertungs- und Überprüfungsprozesse zu gewährleisten, was letztlich das Vertrauen in den Finanzmärkten stärkt und zur nachhaltigen Finanzagenda der Union beiträgt.