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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 2 AS 479/22 NZB

Gesetze: SGG § 144 Abs. 1 Nr. 1; SGG § 144 Abs. 2; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1; SGB II § 41a; SGB II § 67 Abs. 1

Leitsätze

Leitsatz:

1. In der Regel hat die Klärung von Rechtsfragen zu einer nicht mehr anwendbaren Vorschrift, hier die Aussetzung der abschließenden Entscheidung über den Leistungsanspruch von Amts wegen während der Corona-Pandemie (§ 67 Abs 1 SGB II), keine grundsätzliche Bedeutung mehr.

2. Den Regelungen in bzw zu § 41a SGB II über die vorläufige Bewilligung ist nicht zu entnehmen, dass die Leistungsberechtigten die abschließende Entscheidung erst nach Beginn bzw nach Ablauf des Bewilligungszeitraums wirksam beantragen können.

Orientierungssatz:

Orientierungssätze:

Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Wirksamkeit eines Antrags auf abschließende Entscheidung vor Beginn bzw Ablauf des Bewilligungsabschnitts

Fundstelle(n):
SAAAJ-63628

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