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NWB-EV Nr. 4 vom Seite 97

Unternehmensnachfolge bei Freiberuflern und Einzelunternehmern

Erbschaft- und ertragsteuerrechtliche Aspekte

Dr. Isabelle Holly

Aufgrund der demografischen Alterung der Bevölkerung in Deutschland spielt die Unternehmensnachfolge in der Beratungspraxis eine entscheidende Rolle. Ziel der Unternehmensnachfolge ist es, den Betrieb langfristig zu sichern und regelmäßig in die Hände nachfolgender Generationen zu übergeben. Bei der Unternehmensnachfolge sind neben erb-, familien- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten vor allem steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge erfordert eine langfristige und sorgfältige Planung, um Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren und eine reibungslose Übergabe in der gewünschten Form zu gestalten. Dies beinhaltet die Klärung rechtlicher Fragen sowie die Entwicklung einer klaren Nachfolgestrategie. Dieser Beitrag soll sich auf ausgewählte erbschaft- und ertragsteuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge bei Freiberuflern und Einzelunternehmern konzentrieren.

Kernaussagen
  • Die Unternehmensnachfolge an fremde Dritte unterscheidet sich wesentlich von der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie.

  • Bei einer Übergabe des Einzelunternehmens bzw. der freiberuflichen Praxis an fremde Dritte sind steuerrechtlich andere Aspekte relevant, weil das Einzelunternehmen bzw. die freiberufliche Praxis entgeltlich übertragen wird. In diesem Fall geht es meist um die Frage, wie die Tarifbegünstigung für Veräußerungs- oder Aufgabegewinne (§§ 16, 18, 34 EStG) erreicht werden kann.

  • Bei einer unentgeltlichen Übergabe des Einzelunternehmens bzw. der freiberuflichen Praxis innerhalb der Familie wird es primär darum gehen, die Unternehmensnachfolge möglichst ohne Anfall von Erbschaft- und Schenkungsteuer zu gestalten. Bei der Nachfolge in ein Einzelunternehmen bzw. eine freiberufliche Praxis stellen sich hohe erbschaftsteuerrechtliche Hürden und Anforderungen, die eine umfassende Planung und Überwachung notwendig machen, um in die Befreiungsvorschriften der §§ 13a, 13b ErbStG zu gelangen.

  • Wird ein Einzelunternehmen oder eine freiberufliche Praxis im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf einen Angehörigen übertragen, muss dieser zwingend die Buchwerte fortführen (§ 6 Abs. 3 EStG). Voraussetzung einer Buchwertfortführung ist allerdings, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen.

I. Einleitung

Die Unternehmensnachfolge im Allgemeinen aber auch bei Einzelunternehmern und Freiberuflern im Speziellen erfordert eine umfassende Nachfolgestrategie, die sich aus den individuellen Zielen des Übergebers ergibt. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind zunächst regelmäßig folgende wesentliche Entscheidungen zu treffen: