- das Sociedad General de Aguas de Barcelona/Europäische Kommission (T-253/15, EU:T:2023:585) aufzuheben,
- die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-253/15 (Aguas de Barcelona/Kommission) abzuweisen und
- der Klägerin ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission im ersten Rechtszug und im Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen.
(In dem angefochtenen Urteil hatte das EuG den Beschluss (EU) 2015/314 der Kommission vom über die staatliche Beihilfe SA.35550 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/CP) Spaniens (Regelung für die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäftswerts oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen) für nichtig erklärt.)
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