- das in den verbundenen Rechtssachen Banco Santander u.a./Europäische Kommission (T-12/15, T-158/15 und T-258/15, EU:T:2023:583) aufzuheben;
- die Nichtigkeitsklagen in den Rechtssachen T-12/15 (Banco Santander und Santusa/Kommission), T-158/15 (Abertis Infraestructuras und Abertis Telecom Satelites/Kommission) und T-258/15 (Axa Mediterranean Holding/Kommission) abzuweisen;
- den Klägerinnen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission im ersten Rechtszug und im Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen.
(In dem angefochtenen Urteil hatte das EuG den Beschluss (EU) 2015/314 der Kommission vom über die staatliche Beihilfe SA.35550 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/CP) Spaniens (Regelung für die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäftswerts oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen) für nichtig erklärt.)
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