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IWB Nr. 6 vom Seite 229

Aktuelle Entwicklungen beim Betriebsstättenbegriff: Trend zur substance over form?

Zugleich Anmerkungen zu aktueller Rechtsprechung

Dr. Christian Kahlenberg und Tom-Eric Kunz

Die Betriebsstätte spielt als fundamentales Konzept im Internationalen Steuerrecht die zentrale Rolle als steuerlicher Anknüpfungspunkt, da sie maßgeblich bestimmt, in welchem Staat ein (gewerbliches) Unternehmen (beschränkt) steuerpflichtig ist. Der Betriebsstättenbegriff ist entscheidend für die Begründung und Verteilung von Besteuerungsrechten zwischen Staaten. Gegenstand des hiesigen Beitrags sind zwei aktuelle Entscheidungen des BFH sowie des FG Berlin-Brandenburg zu den Tatbestandsvoraussetzungen des nationalen Betriebsstättenbegriffs mit der Tendenz, dass die Rechtsprechung die Hürden bzw. Kriterien für die Annahme einer Betriebsstätte im Einzelfall durchaus gering einstuft.

Kernaussagen
  • Die Anforderungen zur Begründung einer Betriebsstätte nach nationalem Recht werden herabgestuft und werden sowohl in räumlichen Aspekten als auch in Bezug auf die Verfügungsmacht tendenziell eher frühzeitig angenommen. 

  • Mit der Einschaltung einer Managementgesellschaft (anderer Rechtsträger) können sog. derivative Betriebsstätten begründet werden. Ausschlaggebend ist die nach substance over form tatsächlich vorliegende Verwurzelung des Unternehmens mit dem Ort der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit.

  • Der Betriebsstättenbegriff (§ 12 AO) ist nicht deckungsgleich zu jenem auf Abkommensebene, weshalb eine zweistufige Prüfung zu erfolgen hat. Lediglich wenn die Begründung der Betriebsstätte national- und abkommensrechtlich bejaht wird, stellt sich die Frage der Gewinnabgrenzung mittels ökonomischer Analyse der maßgebenden Funktionen, Risiken und Vermögenswerte.