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Einkommensteuer/Verfahrensrecht | Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung (BFH)
Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale ist
vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des
Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung
geltend zu machen. Kommt das Finanzamt der Festsetzung der
Energiepreispauschale nicht nach, kann diese nach Durchführung eines
Vorverfahrens vor dem Finanzgericht erstritten werden (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt und Verfahrensverlauf: Die Beklagte ist eine GmbH und im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig. Der Kläger war auf Grundlage eines am mit der Beklagten geschlossenen Arbeitsvertrags ab dem bei Kunden der Beklagten beschäftigt.
Die Beklagte zahlte dem Kläger keine Energiepreispa...