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Verfahrensrecht | Vereinbarkeit von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO mit Unionsrecht (BFH)
Bei summarischer Prüfung bestehen
für Verzinsungszeiträume bis zum
keine
ernstlichen Zweifel an der Vereinbarkeit von §§
233a,
238 Abs. 1 AO mit dem
Unionsrecht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei einer zeitlichen Verlagerung
des Vorsteuerabzugs und der sich hieraus ergebenden zweifachen Anwendung von
§ 233a AO in
Bezug auf mehrere Besteuerungszeiträume, die einerseits zum Entstehen von
Erstattungs- und anderseits zum Entstehen von Nachzahlungszinsen führt, die
Erstattungs- die Nachzahlungszinsen erheblich übersteigen
( (AdV); veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Antragstellerin bezog in den Jahren 2008 bis 2011 und ebenso im Streitjahr 2014 im Inland steuerpflichtige Eingangsleistungen, die sie für im Inland ...