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Kommentierte Nachricht WP Praxis 4/2024

FAR des IDW | Bestellung des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Anfang Februar dieses Jahres widmete sich der Fachausschuss „Recht des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland“ (FAR des IDW) Unsicherheiten bei der Bestellung eines Nachhaltigkeitsberichtsprüfers für das Geschäftsjahr 2024.

Mehrheitlich war der FAR des IDW der Auffassung, dass auch vor Umsetzung der CSRD in nationales Recht der jeweilige Abschlussprüfer von den Gesellschaftern (Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung) auch als Nachhaltigkeitsberichtsprüfer für das Geschäftsjahr 2024 gewählt und anschließend entsprechend beauftragt werden kann.

Vorsorglich kann der Beschluss über die Wahl des Nachhaltigkeitsberichtsprüfers für das Geschäftsjahr 2024 von den Gesellschaftern mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes gefasst werden mit Anordnung de...