Gewerbeertrag; Hinzurechnung; Konzession; Nutzungsrecht; Versorgungsunternehmen; Wasser
Rechtsfrage
Handelt es sich bei einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung um ein zeitlich befristetes Recht (Konzession) im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG, und unterliegen daher die von einem im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tätigen Unternehmen gezahlten Wassernutzungsentgelte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?
Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst f
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2024):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
PAAAJ-63172