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BFH Urteil v. - III R 52/93 BStBl 1995 II S. 614

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1SGB V § 4SGB V § 275 Abs. 2 Nr. 1

Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn feststeht, daß eine gesetzliche Krankenkasse die Notwendigkeit der Kur geprüft und positiv beschieden hat

Leitsatz

Von dem Erfordernis, die medizinische Notwendigkeit einer Kurreise durch ein vor ihrem Antritt ausgestelltes amtsärztliches oder vergleichbares Zeugnis nachzuweisen, kann abgesehen werden, wenn feststeht, daß eine gesetzliche Krankenkasse diese Notwendigkeitsprüfung vorgenommen und positiv beschieden hat. Davon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn die Kasse einen Zuschuß zu den Kosten für die Durchführung der Kur - z. B. zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung - gewährt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 614
BFH/NV 1995 S. 75 Nr. 10
HAAAA-95318

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