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BFH Urteil v. - IV R 76/93 BStBl 1995 II S. 455

Gesetze: ErfVO §§ 1 Abs. 2, 3 Nr. 1, 4 Abs. 3PatG § 2 Nr. 2

§ 4 Nr. 3 ErfVO ist nicht anwendbar auf Einkünfte aus Neuentwicklung von Pflanzensorten, die im Artenverzeichnis zum Sortenschutzgesetz aufgeführt sind

Leitsatz

Die Vergünstigung nach § 4 Nr. 3 ErfVO findet keine Anwendung auf Einkünfte aus der Neuentwicklung von Pflanzensorten, die ihrer Art nach im Artenverzeichnis zum Sortenschutzgesetz aufgeführt sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 455
BFH/NV 1995 S. 50 Nr. 7
CAAAA-95243

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