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NWB Nr. 12 vom

BMF zu CESOP-Aufzeichnungspflichten für Zahlungsdienstleister

Laura Klein

Der im Rahmen des JStG 2022 eingeführte § 22g UStG verpflichtet Zahlungsdienstleister dazu, Aufzeichnungen über von ihnen im Rahmen von Zahlungsdiensten erbrachte grenzüberschreitende Zahlungen zu führen und dem BZSt zu übermitteln. Kurz vor dem Inkrafttreten der Regelung zum hat das (BStBl 2024 I S. 164) Hinweise zur Anwendung der Neuregelung gegeben und eine Fristverlängerung für die erste einzureichende Meldung gewährt. Besonders hervorzuheben sind die umfassenden Verweise des BMF auf die CESOP-Leitlinien, die zumindest als Auslegungshilfe herangezogen werden können.

Hintergrund

[i]Rust/Klein, NWB 35/2023 S. 2422Seit dem gelten besondere Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Zahlungsdienstleister. Nach § 22g UStG haben diese für von ihnen in Deutschland ausgeführte Zahlungsdienste zur Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungen bestimmte Informationen aufzuzeichnen und an das BZSt zu melden. Die Daten werden gemeinsam mit den in anderen Mitgliedstaaten erhobenen Informationen in einem zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem (CESOP) erfasst und analysiert.

[i] BMF, Schreibe...