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Niedersächsisches FG | Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr im Rahmen der Gewerbesteuer
Klägerin war eine konzernangehörige Transport- und Logistikgesellschaft. Zur Durchführung ihrer Tätigkeit betrieb sie eigene Frachtschiffe; zudem charterte sie Handelsschiffe, u. a. im Wege des Reisecharter, um damit Waren und Container zu transportieren. S. 188Nach den maßgeblichen (Reisecharter-)Verträgen schuldete der Vercharterer den Transport der Waren im eigenen Namen. Die Klägerin erklärte in ihrer Gewerbesteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2013 einen Kürzungsbetrag entsprechend § 9 Nr. 3 GewStG für den positiven Teil des Gewerbeertrags, der auf die im internationalen Verkehr betriebenen Handelsschiffe entfallen sei. Es fand zunächst eine erklärungsgemäße Veranlagung statt. Bei einer später durchgeführten Betriebsprüfung kam der Prüfer zu dem Ergebnis, dass die Anwendung...