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BFH Urteil v. - VIII R 36/89 BStBl 1995 II S. 353

Gesetze: AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2aAO 1977 § 365 Abs. 3AO 1977 § 367 Abs. 1FGO § 45FGO § 76 Abs. 2FGO § 73 Abs. 1FGO § 124 Abs. 2FGO § 137 Satz 2

Verpflichtungsklage gegen Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn gegen den Steuerbescheid, dessen Änderung beantragt wird, Einspruchsverfahren anhängig ist

Leitsatz

Eine gegen die Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO 1977 i. d. F. des StBereinG vom (BGBl I, 2436) gerichtete Verpflichtungsklage ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn gegen den Steuerbescheid, dessen Änderung beantragt wird, ein Einspruchsverfahren anhängig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 353
BFH/NV 1995 S. 41 Nr. 6
DAAAA-95192

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