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BFH Urteil v. - XI R 78/93 BStBl 1995 II S. 33

Gesetze: UStG 1980 § 13 Abs. 1UStG 1980 § 14 Abs. 2 Satz 2UStG 1980 § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 3KO § 3 Abs. 1KO § 57KO § 58KO § 59

Die Voraussetzungen für den Anspruch des FA auf Berichtigung der Vorsteuer gegen den Leistungsempfänger sind auch wirtschaftlich erst erfüllt, wenn der leistende Unternehmer den gesondert (zu hoch) ausgewiesenen Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigt hat

Leitsatz

Die Voraussetzungen für den Anspruch des FA auf Berichtigung der Vorsteuer gegen den Leistungsempfänger sind gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 3 UStG 1980 - auch wirtschaftlich - erst erfüllt, wenn der Unternehmer den gesondert (zu hoch) ausgewiesenen Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 33
BFH/NV 1995 S. 22 Nr. 3
BFH/NV 1995 S. 28 Nr. 4
OAAAA-95184

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