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Aktuelle Entwicklungen zu § 37b EStG
Geschenke erhalten die (Geschäfts-)Freundschaft. Gerade rund um große Veranstaltungen wie z. B. die Handball-WM zu Jahresbeginn 2024 in Deutschland oder die bevorstehende in Deutschland stattfindende Fußball-EM rücken auch die Fragen nach der Besteuerung von Einladungen in eine VIP-Loge wieder in den Fokus. Bemerkenswert ist eine aktuelle Entscheidung des BFH zur Pauschalierung von Vorteilen aus dem Besuch einer VIP-Loge. Danach unterliegen nicht sämtliche Kosten der Pauschsteuer. Leerplatzkosten und Kosten für die den Geschäftspartner begleitenden Mitarbeiter sind auszuscheiden (, NWB RAAAJ-59996). Fällt für die VIP-Logen kein Bewirtungsanteil an, wird zudem eine günstigere Kostenaufteilung als von der Finanzverwaltung vertreten zugelassen.
Einordnung
Der BFH hatte die Frage zu beantworten, welche Aufwendungen unter Berücksichtigung von leer gebliebenen Plätzen in der VIP-Loge und Begleitung von Geschäftsfreunden durch Arbeitnehmer des Einladenden zu pauschalieren sind.
Fazit
Die BFH-Entscheidung konkretisiert die bisherigen Regelungen zur steuerlichen Behandlung von VIP-Logen. Es ist geboten, dass die Finanzverwaltung ...