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Ausgewählte internationale Fragestellungen im Entwurf des Umwandlungssteuererlasses
BMF, Schreiben v. 11.10.2023 - IV C 2 - S 1978/19/10001
[i]BMF, Schreiben v. 11.10.2023 - IV C 2 - S 1978/19/10001 :013, NWB MAAAJ-50190 Nach mehr als zehn Jahren hat sich die Finanzverwaltung zum Ziel gesetzt, den Umwandlungssteuererlass v. zu überarbeiten. Weitreichende Entwicklungen durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben hierzu Anlass gegeben. In einem Entwurf v. wurden die geplanten Änderungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Betroffen sind insbesondere auch internationale Fragestellungen, die im folgenden Beitrag beleuchtet werden.
Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes durch das KöMoG (insbesondere die Aufhebung des § 1 Abs. 2 UmwStG) und des Umwandlungsgesetzes durch das UmRuG sind im Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses aufgegriffen worden.
Vielfältige neue Urteile des BFH haben Anlass gegeben, die Positionen des Umwandlungssteuererlasses zu verändern (z. B. im Hinblick auf die Vergleichbarkeitsprüfung) und zu präzisieren.
In Einzelfällen wurden Änderungen zu internationalen Umwandlungen (z. B. im Hinblick auf § 29 KStG) nicht durch den Gesetzgeber und den BFH angestoßen.