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LAG Berlin-Brandenburg 28.11.2023 26 Ta 1198/23, NWB 10/2024 S. 649

Arbeitsverhältnis | Erteilung eines Zeugnisses auf dem Firmenbriefpapier

Wenn im Berufszweig des Arbeitgebers üblicherweise im geschäftlichen Verkehr Firmenbögen mit Briefköpfen verwendet werden und der Arbeitgeber einen solchen besitzt und benutzt, ist ein Zeugnis nicht ordnungsgemäß ausgestellt, wenn es nur mit einer Unterschrift des Geschäftsführers versehen ist. Unter diesen Umständen wird ein Zeugnis auch nicht als ordnungsgemäß im vorbezeichneten Sinn ausgestellt angesehen, wenn es nur mit einem Firmenstempel und nicht mit dem Briefkopf des Arbeitgebers versehen ist.

Anmerkung:

Nicht ausreichend ist es nach Ansicht des Gerichts zudem, wenn ein als Zeugnis bezeichnetes Schriftstück bei einem Dritten den Eindruck erwecken kann, der Arbeitgeber habe lediglich einen Zeugnisentwurf des Arbeitnehmers unterzeichnet, ohne sich wirklich mit dem Inhalt der Erkläru...