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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 13-14 | Verfahrensrecht: BFH präzisiert Anforderungen an Verfahrensmangel bei Überraschungsentscheidungen

Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verfahrensmangel liegt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs vor, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste.

Bevor wir gleich zu unserem ausführlicheren Thema kommen, steht noch eine Entscheidung zu einer verfahrensrechtlichen Frage auf unserer Agenda.

Lässt ein Finanzgericht die Revision nicht zu, wird die dagegen gerichtete Beschwerde gerne mal damit begründet, dass die Entscheidung des Finanzgerichts überraschend kam. Und somit ein Verfahrensmangel vorliegt. Erfolgreich sind Berater mit dieser Argumentation aber nur selten.

Interessant ist daher ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs, mit dem die höchsten deutschen Steuerrichter eine Überraschungsentscheidung und damit einen Verfahrensfehler bejahten. Dies führte dazu, dass – auf die Beschwerde wegen der Nich...