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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 06-07 | Firmenwagen: BFH bekräftigt Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Daran fehlt es nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wenn die Finanzverwaltung im Rahmen einer Überprüfung erst weitere Unterlagen anfordern oder eine Abfrage bei Dritten (z. B. beim Systemadministrator) durchführen muss. Der Bundesfinanzhof hat zudem bestätigt, dass bei einem elektronischen Fahrtenbuch nachträgliche Veränderungen technisch ausgeschlossen sein oder zumindest dokumentiert und offengelegt werden müssen.

Entscheidungen zum Fahrtenbuch stoßen immer wieder auf ein großes Interesse. Wir haben daher einen NV-Beschluss in diese Ausgabe aufgenommen, mit dem der Bundesfinanzhof die Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch bekräftigt hat.

Ein Fahrtenbuch muss bekanntlich in geschlossener Form geführt werden. Wie der VI. Senat des BFH jetzt bestätigt hat, genügt eine Datei, die mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugt wurde, diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den Daten, die zu einem früheren Zeitpunkt eingegeben wurden, nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind. Oder zumindest in ihrer Reichweite in...