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Neue Urteile zu privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken
Anmerkungen zu aktuellen BFH-Entscheidungen
In einer Reihe bemerkenswerter Entscheidungen konkretisiert der BFH die Anforderungen an die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken. Konkrete Anwendungsfragen der sog. Nämlichkeit werden darin ebenso aufgegriffen wie die Ausnahmeregelung bei der Nutzung zu privaten Wohnzwecken. Im Immobiliensektor werden die Urteile große Beachtung finden.
Langenkämper, Private Veräußerungsgeschäfte, infoCenter, NWB EAAAB-04874
In einer Reihe zu Jahresbeginn veröffentlichter Urteile hat der IX. Senat des BFH konkrete Anwendungsfragen zu den Grundlagen der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken beantwortet.
Während der BFH bei Grundstücksveräußerungen nach Anteilserwerb an einer Erbengemeinschaft die Position der Stpfl. entgegen der Verwaltungsauffassung stärkt, bleibt er bei der Tatbestandsausnahme der „eigenen Wohnzwecke“ strikt.
Exemplarisch zeigen die Urteile auch, dass durch die typisierende Objektivierung der Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte undifferenzierte Ergebnisse zustande kommen können.
I. Allgemeines
[i]Detmering/Tetzlaff, Private Veräußerungsgeschäfte, Grundlagen, NWB IAAAE-41266 Trossen, Aktuelle BFH-Rechtsprechung zum privaten Veräußerungsgeschäft, NWB 35/2023 S. 2410, NWB ZAAAJ-46808 Eine Rechtsnorm zur Besteuerung von Spekulationsgewinnen fand sich bereits im Reichseinkommensteuergesetz von 1925. Inzwischen hat der Terminus „privates Veräußerungsgeschäft“ in § 23 EStG das antiquierte „Spekulationsgeschäft“ ersetzt. Eine Spekulationsabsicht muss für die Steuerbarkeit dieser Geschäfte ohnehin nicht bestehen, da die Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen dieser Norm in typisierender Weise objektiviert wird und daher nicht mehr im Einzelfall zu prüfen ist.