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GK Nr. 3 vom Seite 22

Das Hinweisgeberschutzgesetz – Aufklären ja, Anschwärzen nein

Erwin Bauschmann

Nicht immer kann man Denunziation als egoistisches Verhalten bezeichnen, manchmal ist es auch Ausdruck einer als ausweglos empfundenen Zwangsnotlage gewesen. Eines gilt für Denunziationen aber immer: Ein Staat, der Denunziation fördert, kann kein freiheitlicher Rechtsstaat sein und ist auch niemals demokratisch. In einer freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung hat es ein Staat nicht nötig, auf Denunziation zu setzen.

Info

Das sog. Whistleblowing lässt sich am ehesten im Lernfeld 1 (Das Unternehmen präsentieren und die eigene Rolle mitgestalten) verorten. Es steht im ersten Ausbildungsjahr an.

Hinweisgeber sind keine Denunzianten

Jemand anderen zu denunzieren ist verboten und steht daher unter Strafe. Dabei soll nicht bestritten werden, dass die, die denunzieren, vielleicht unter Druck gesetzt worden sind, wie das in totalitären Systemen häufig praktiziert wird (politische Denunziation). Man muss gar nicht bis zur Zeit des Nationalsozialismus zurückgehen, um Beispiele hierfür zu finden. Zeitgenössische Berichte aus Zeiten des SED-Regimes in der DDR, aus der stalinistischen Sowjetunion oder aus dem heutigen Russland gibt es en masse.

Ziele des Hinweisgeberschutzgesetz...

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