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BFH Urteil v. - V R 16/92 BStBl 1995 II S. 274

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. bUStG 1980 § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2

Eine gewonnene Incentive-Reise ist zusätzliches Entgelt, ihre Inanspruchnahme jedoch kein Eigenverbrauch

Leitsatz

1. Gewinnt der Pächter einer Markentankstelle eine vom Verpächter ausgelobte Erlebnisreise (sog. Incentive-Reise), ist deren Wert als zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsumsätze des Pächters zu beurteilen.

2. Die Inanspruchnahme der Erlebnisreise ist kein Eigenverbrauch.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 274
BFH/NV 1994 S. 89 Nr. 12
BAAAA-95158

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