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STFAN Nr. 3 vom Seite 10

Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung

Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Eine zunehmend älter werdende Bevölkerung zieht auch eine zunehmend höhere Zahl an pflegebedürftigen Menschen nach sich. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat die gesetzliche Pflegeversicherung – nicht zuletzt auch wegen eines in einigen wichtigen Bereichen reformiert. Die daraus folgende Veränderung der Beitragssätze ist bereits für eine Vielzahl von Versicherten spürbar. Grund dafür ist, dass Eltern stärker als zuvor entlastet und Kinderlose stärker belastet werden.

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Die Zahl der Personen, die aus der sozialen Pflegeversicherung Leistungen bezogen haben, hat sich nach einer Statistik des Bundesgesundheitsministeriums von 1,060 Mio. im Jahr 1995 auf 4,606 Mio. im Jahr 2021 erhöht. Die Tendenz: weiter steigend. Mit einer höheren Anzahl an Leistungsbeziehern gehen auch zunehmend steigende Kosten einher. Betrugen die gesamten Ausgaben inkl. Verwaltungskosten im Jahr 2003 noch 17,56 Mrd. €, lagen diese im Jahr 2021 schon bei 53,85 Mrd. €. Die Tendenz auch hier: weiter steigend.

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