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STFAN Nr. 3 vom Seite 6

Gewinnverteilung bei verschiedenen Gesellschaftsformen

Dipl.-Finw. (FH) Michael Heine, LL.M.

Die Verteilung des Unternehmensgewinns unterliegt bei Personen- und Kapitalgesellschaften unterschiedlichen Prinzipien: das Transparenzprinzip bei Personengesellschaften steht dem Trennungsprinzip bei Kapitalgesellschaften gegenüber. Der Beitrag stellt die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung der Änderungen bei den Personengesellschaften durch das MoPeG dar.

Gewinnverteilung bei Personengesellschaften

Rechtslage ab 2024

Erzielen mehrere Gesellschafter einer Personengesellschaft gemeinschaftlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit, liegt steuerlich eine sog. Mitunternehmerschaft vor, deren Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich ermittelt und auf die Mitunternehmer verteilt werden. Grundlage hierfür ist die zivil- und handelsrechtliche Gewinnverteilung, die aber für Zwecke der Besteuerung modifiziert wird.

Die gesetzlichen Regelungen über die Gewinnverteilung bei Personengesellschaften im BGB bzw. HGB wurden mit Wirkung ab durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften (MoPeG) neu gefasst. Der Beitrag geht ausschließlich auf die neue Rechtslage ein.

Die ab geltenden Grundsätze für GbR, OHG und KG sollen die...

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