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STFAN Nr. 3 vom Seite 1

Editorial

Kordula Ziegelmann| Redaktion | k.ziegelmann@nwb.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat der Gesetzgeber in einer „Jahrhundertreform“ die größte Veränderung des Personengesellschaftsrechts seit Verabschiedung des BGB und des HGB vor über 125! Jahren auf den Weg gebracht. Bereits Mitte 2021 hatte der Bundestag den Gesetzentwurf genehmigt, zum Jahresanfang 2024 ist das MoPeG nun endlich in Kraft getreten.

Die größten Änderungen betreffen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Christoph Wenhardt fasst in seinem Beitrag die wichtigsten Neuregelungen der §§ 705 ff. BGB zusammen (Teil 2 folgt in der nächsten STFAN-Ausgabe). Aber auch für die im HGB geregelten Personengesellschaften (OHG, KG) gibt es Neuerungen. Michael Heine erläutert in seinem Beitrag die neue Rechtslage zur Gewinnverteilung.

Herzliche Grüße

Ihre

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