Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 26 KR 127/23

Leitsatz

Leitsatz:

1. Maßgeblich für die Betrachtung, welche Krankheit i. S. der Bestimmung D002f (DKR 2019) die Ressourcen des Krankenhauses vorrangig in Anspruch genommen hat und die Hauptdiagnose begründet, ist bei Verlegung der jeweilige einzelne Krankenhausaufenthalt.

2. DKR und FPV bilden gleichrangig den konkreten vertragsrechtlichen Rahmen, aus dem die für eine Behandlung maßgebliche DRG folgt. Es liegt insoweit ein Zusammenspiel vor.

Fundstelle(n):
YAAAJ-60791

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen