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Besteuerung der Umsätze in einem Appstore nach der Rechtslage vor dem 1.1.2015
Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens hat der BFH dem EuGH mehrere Fragen zur Umsatzbesteuerung in einem Appstore vorgelegt. Vermutlich handelt es sich um den Apple Appstore. Der Sachverhalt des Verfahrens spielt noch in den Jahren vor Einführung der Neuerungen zur grenzüberschreitenden Versteuerung von elektronischen Dienstleistungen. Seitdem ist der Leistungsort bei elektronischen Dienstleistungen dort, wo der Abnehmer seinen Sitz oder seinen Wohnsitz hat. Bei Softwaredownloads von privaten Endverbrauchern verlagert sich daher seit dem die Besteuerung in den Wohnsitzstaat des Kunden. Da die Fragen des Sachverhaltes nicht nur den Leistungsort betreffen, hat das Verfahren auch Bedeutung für die seit dem geltende Rechtslage.
I. Leitsatz
Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen eine deutsche Steuerpflichtige (Entwicklerin) vor dem eine Dienstleistung auf elektronischem Weg an im Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige (Endkunden) über einen Appstore einer irischen Steuerpflichtigen erbracht hat, Art. 28 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) anzu...