Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Lieferung von herrenlosen Tieren aus dem Ausland (BFH)
Die Lieferung von herrenlosen
Tieren, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden
sind, kann dem ermäßigten Steuersatz des
§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG
unterliegen, wenn die herrenlosen Tiere einerseits und die von gewerblichen
Tierhändlern, die dem Regelsteuersatz unterliegen, gehandelten Tiere
andererseits nicht gleichartig sind (und daher kein Wettbewerb besteht)
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger ist ein Verein, der ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, laut Satzung insbesondere der Schutz von Tieren im In- und Ausland und die Vermittlung von Tieren. In den Streitjahren „vermittelte“ der Kläger Tiere aus dem EU-Ausland nach Deutschland. Die inländischen Interessenten zahlten dafür je nach Tiera...