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Umsatzsteuer | Lieferung von herrenlosen Tieren aus dem Ausland (BFH)
Die Lieferung von herrenlosen Tieren, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden sind, kann dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen, wenn die herrenlosen Tiere einerseits und die von gewerblichen Tierhändlern, die dem Regelsteuersatz unterliegen, gehandelten Tiere andererseits nicht gleichartig sind (und daher kein Wettbewerb besteht) (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger ist ein Verein, der ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, laut Satzung insbesondere der Schutz von Tieren im In- und Ausland und die Vermittlung von Tieren. In den Streitjahren „vermittelte“ der Kläger Tiere aus dem EU-Ausland nach Deutschland. Die inländischen Interessenten zahlten dafür je nach Tiera...