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BFH 23.11.2023 VI R 15/21, Kommentierte Nachricht BBK 6/2024 S. 246

Steuerrecht | Pauschalsteuer nach § 37b EStG bei Anmietung von VIP-Logen

Die Anmietung von VIP-Logen in einer großen Sport- und Musikarena führt auf Antrag des Unternehmers zur Anwendung des § 37b EStG, soweit die Plätze in der Loge Geschäftsfreunden oder aber Arbeitnehmern, die keine Gastgeberfunktion übernehmen, unentgeltlich überlassen werden.

Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach den Aufwendungen des Unternehmers für die Loge. Dieser Preis ist im Wege der Schätzung auf die überlassenen und auf die leergebliebenen Plätze aufzuteilen. Aus dem so ermittelten Preis für die überlassenen Plätze ist ein Anteil für die Werbung herauszurechnen, da hierdurch die Geschäftsfreunde nicht bereichert werden.

Die [i]Klägerin mietete in Berliner Arena VIP-Logen ohne Bewirtung anKlägerin war eine Markenherstellerin für Farben und Dämmstoffe und mietete in den Jahren 2012 bis 2014 eine VIP-Loge mit 12 Sitzplätzen in einer Berliner Arena, die ...