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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 21/22 NZB

Gesetze: SGG § 103; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 103 SGG liegt nicht vor, wenn ein Hilfebedürftiger, der mehrfach im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zur Vorlage von Belegen für Verpflegungsmehraufwendungen aufgefordert wurde, nach sechs Jahren eine Zeugin benennt und das SG nach Zustimmung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung dieser Beweisanregung nicht folgt.

Fundstelle(n):
MAAAJ-60299

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