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StuB Nr. 5 vom Seite 191
Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Gesetzgeber hat sich kurz vor dem Jahresende 2023 auf die Inhalte eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes einigen können.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom (BGBl 2023 I Nr. 354) sieht auch eine Änderung bei der Arbeitnehmer-Sparzulage ab 2024 vor.